Website Design

Internetrecht 

Bei der Planung und der späteren Pflege einer Website gilt es einige rechtliche Aspekte zu beachten.
Verstösse gegen das Markenrecht oder das Urheberrecht können Schadensersatzansprüche auslösen. Die häufigste Variante bei Rechtsverstössen ist die Abmahnung, kombiniert mit einer unterzeichnet zu retournierenden Unterlassungserklärung, sowie einer umgehend fälligen Geldforderung, um von einem Gerichtsverfahren abzusehen. Dabei sind Beträge von CHF 1500.- bis CHF 3000.- für die unrechtmässige Verwendung eines Bildes keine Seltenheit. Denn in der Regel werden die üblichen Lizenzgebühren verdoppelt.

Bildagenturen und Verlage nutzen die heutigen technischen Möglichkeiten, um das Internet mittels digitaler Bildsignatur auf Urheberechtsverstösse systematisch zu durchsuchen. Glauben Sie also nicht, dass Ihre private Homepage oder die Vereinswebsite nicht gefunden wird!

Auch wenn Sie die Pflege Ihres Internetauftritts einem Webdesigner übertragen haben, sollten Sie Ihre Internetseiten prüfen. Denn Sie haften für Rechtsverstösse, die dieser begeht, indem er z. B. urheberrechtlich geschützte Bilder oder Kartenausschnitte verwendet, ohne über die entsprechenden Lizenzen zu verfügen.

Markenrecht - Domainname
Der Domainname ist natürlich von grosser Bedeutung und möglicherweise entscheidend, wie schnell und einfach Ihr Internetauftritt gefunden wird. Allein die Tatsache, dass eine Domain noch nicht vergeben ist, bedeutet nicht, dass sie nicht markenrechtlich geschützt sein könnte. Verwenden Sie keine geschützten Marken, denn dann drohen Abmahnungen wegen Marken- oder Namensrechtsverletzungen. Verwenden Sie auch keine Namen die einer Marke ähnlich sind. Das führt unweigerlich zu Problemen.

Urheberrecht - Bilder
Achten Sie bei Bildern auf allfällige Lizenzrechte. Die Übernahme von Fotos von anderen Internetseiten, auch über die Google Bildsuche, ohne Genehmigung stellt eine Urheberrechtsverletzung dar. Ob Sie die Bilder verkleinern, einfärben, Spiegelverkehrt darstellen oder nur Teile daraus verwenden, spielt dabei keine Rolle. Auf der sicheren Seite sind Sie, wenn Sie selbst geknipste Fotos verwenden, einen Fotografen beauftragen oder bei einer Bildagentur gegen eine Lizenzgebühr Fotos beziehen. Vorsicht ist auch bei lizenzfreien Bildern geboten. Denn was heute noch als lizenzfrei angeboten wird, kann morgen schon über eine Bildagentur verkauft werden, ohne dass Sie davon Kenntnis erhalten.
Weitere Infos finden Sie bei einer Suche im Internet. Geben Sie einfach "Abmahnung" und "Getty Images" als Suchbegriffe ein...

Urheberrecht - Stadtplan
Eine Übersicht über die Lage Ihres Geschäfts ist grundsätzlich keine schlechte Idee. Dabei ist das Verwenden von Kartenausschnitten ohne Genehmigung des Herstellers unzulässig und stellt eine Urheberrechtsverletzung dar. Auf keinen Fall sollten Sie einen sog. Screenshot oder Teile davon verwenden. Auch nicht wenn Sie diesen farblich verändern. Besser ist es, sich entweder vorher mit dem entsprechenden Verlag in Verbindung zu setzen oder selbst eine Skizze anzufertigen. Map24 und Google bieten mittlerweile kostenlose Möglichkeiten zur Einbettung individualisierter und interaktiver Karten an. Die Karten von Google Maps können von jedem, auch zu gewerblichen Zwecken, kostenlos verwendet werden, wenn sich der jeweilige Nutzer an die AGB von Google Maps hält. Es dürfen nur die von Google Maps generierten dynamischen Karten, die stets aktuell von den Google Maps Servern bezogen werden, verwendet werden. Gehen Sie hierhin:http://maps.google.ch/maps?hl=de&tab=wl

Haftungsausschluss - externe Links
Wenn Sie auf Ihrer Website Links auf andere Internetseiten setzen, sollten Sie einen Haftungsausschluss formulieren. Aus diesem sollte hervor gehen, dass Sie auf die Inhalte und die Gestaltung der verlinkten Seiten keinerlei Einfluss haben, sondern deren Betreiber für diese verantwortlich sind, und dass Sie die Links sofort entfernen werden, wenn Sie Informationen darüber erhalten, dass die verlinkten Seiten Rechtsverletzungen begehen. Ob ein solcher Haftungsausschluss tatsächlich von jeder Haftung befreit, ist aber nicht endgültig geklärt.

Impressumspflicht
Jede komerzielle Website muss über ein Impressum verfügen. Dieses sollte Aufschluss geben über Ihre Identität, Firmennamen, Rechtsform und Kontaktdaten. Dazu muss auch die E-mail Adresse ersichtlich sein. Ein Kontaktformular mit verstecktem E-mail-Empfänger reicht nicht aus.
Website-Betreiber, welche bis jetzt noch kein Impressum erstellt haben sollten dies so schnell wie möglich nachholen. Abmahnungen, wie sie in Deutschland an der Tagesordnung sind, sind in der Schweiz nicht zu befürchten. Doch die Strafbestimmungen des UWG sehen u.a. die Möglichkeit von Geldstrafen vor.

Mindestens so sollte das Impressum aussehen:

Ihre Firmenbezeichnung GmbH
oder Ihr voller Name
Postanschrift
PLZ Ort
Telefonnummer
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

...was bestimmt nicht schadet sind auch Links zu 

facebook.com/ihrefanpage
twitter.com/ihraccount
u.s.w.

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